Allgemeine Geschäftsbedingungen LINDIG Onlineshop
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über den Onlineshop der LINDIG Fördertechnik GmbH geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und – soweit ausdrücklich vereinbart – über sonstige Leistungen. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Das Angebot des Onlineshops richtet sich ausschließlich an
a) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
b)
juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
c)
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
3. Bestellt eine natürliche Person im Namen eines Unternehmens, versichert sie mit Abgabe der Bestellung, hierzu vertretungsberechtigt zu sein und in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
4. Die LINDIG Fördertechnik GmbH ist berechtigt, vor Freischaltung, vor Annahme einer Bestellung oder auch nachträglich einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere durch Angabe von Firma, Rechtsform, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer oder sonstige geeignete Nachweise.
5. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass entgegen Absatz 2 kein Vertrag mit einem Unternehmer zustande gekommen ist oder Angaben zur Unternehmereigenschaft unrichtig waren, ist die LINDIG Fördertechnik GmbH berechtigt, innerhalb einer von 7 Tagen nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die LINDIG Fördertechnik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist und die LINDIG Fördertechnik GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag oder eine Bestätigung der LINDIG Fördertechnik GmbH in Textform maßgeblich.
8. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Onlineshop unter ….. abrufbar und in druckbarer Form verfügbar.
§ 2 Registrierung und Kundenkonto
1. Die Nutzung des Onlineshops setzt eine vorherige Registrierung sowie die Freischaltung durch die LINDIG Fördertechnik GmbH voraus. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren oder der LINDIG Fördertechnik GmbH mitzuteilen.
3. Zugangsdaten sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
4. Erlangt der Kunde Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seines Kundenkontos oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat er die LINDIG Fördertechnik GmbH unverzüglich zu informieren.
5. Die LINDIG Fördertechnik GmbH ist berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für unrichtige Angaben, eine fehlende Unternehmereigenschaft, einen Missbrauch des Kundenkontos oder sonstige erhebliche Vertragsverstöße vorliegen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die im Onlineshop präsentierten Waren und Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
3. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
4. Ein Vertrag kommt erst zustande durch
a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in
Textform oder
b) die Auslieferung
der Ware bzw. auch durch Teillieferung, soweit diese dem Kunden
zugeht. Maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt.
5. Die LINDIG Fördertechnik GmbH ist berechtigt, Bestellungen innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen. Sie behält sich vor, vor Annahme des Vertragsangebots eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
6. Sofern im Onlineshop ausnahmsweise Waren als nicht verfügbar oder nur auf Anfrage gekennzeichnet sind, stellt eine Bestellung insoweit lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.
7. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Versandkosten
1. Sämtliche im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Verpackungs-, Versand-, Transport- und gegebenenfalls Versicherungskosten werden gesondert berechnet und dem Kunden im Bestellprozess mitgeteilt.
3. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop ausgewiesen sind, vorbehaltlich offensichtlicher Irrtümer, insbesondere Schreib-, Druck- oder Rechenfehler.
4. Enthält eine Bestellung Waren, bei denen aufgrund der Beschaffenheit, des Lieferorts oder sonstiger Umstände zusätzliche Kosten anfallen können, werden diese dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, soweit nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsart vereinbart wird.
2. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die LINDIG Fördertechnik GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern, ist die LINDIG Fördertechnik GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde einem entsprechenden Verlangen innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die LINDIG Fördertechnik GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der LINDIG Fördertechnik GmbH anerkannt sind. Unberührt bleiben Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung der LINDIG Fördertechnik GmbH nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 7 Lieferung, Lieferfrist, Gefahrübergang
1. Lieferungen erfolgen ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
2. Von der LINDIG Fördertechnik GmbH angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die LINDIG Fördertechnik GmbH weitere Leistungen, insbesondere Versand oder Anlieferung, übernommen hat.
5. Kommt die LINDIG Fördertechnik GmbH mit einer Lieferung in Verzug, bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die LINDIG Fördertechnik GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Lieferhindernisse, höhere Gewalt
1. Die LINDIG Fördertechnik GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch Ereignisse verursacht worden sind, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die die LINDIG Fördertechnik GmbH nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrs- und Transportstörungen sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten, sofern die LINDIG Fördertechnik GmbH hieran kein Verschulden trifft.
2. In den Fällen des Absatzes 1 verlängern sich Lieferfristen und Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
3. Dauert ein Ereignis nach Absatz 1 länger als acht Wochen an, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen der LINDIG Fördertechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der LINDIG Fördertechnik GmbH.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich und angemessen, auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken ausreichend zu versichern.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an die LINDIG Fördertechnik GmbH ab. Die LINDIG Fördertechnik GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
5. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die LINDIG Fördertechnik GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, wird die LINDIG Fördertechnik GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 10 Beschaffenheit, technische Angaben, Änderungen
1. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind die in der Auftragsbestätigung, sowie den dort ausdrücklich in Bezug genommenen Unterlagen (insbesondere Datenblättern und Produktbeschreibungen) enthaltenen Angaben.
2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vereinbarte Beschaffenheit dar.
3. Handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Maßen, Gewichten, Farben, Form, Konstruktion und Ausführung, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.
4. Die gesetzlichen objektiven Anforderungen an die Ware bleiben unberührt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und gesondert eine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
§ 11 Montage, Installation, Inbetriebnahme, Mitwirkungspflichten
1. Montage-, Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen schuldet die LINDIG Fördertechnik GmbH nur, wenn und soweit diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
2. Der Kunde hat die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Schaffung geeigneter baulicher und technischer Voraussetzungen, die Bereitstellung erforderlicher Energie- und Medienanschlüsse sowie der ungehinderte Zugang zu den Leistungsorten.
3. Verzögern sich vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten.
§ 12 Schutzrechte und Unterlagen
1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen, technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten behält sich die LINDIG Fördertechnik GmbH sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
2. Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung der LINDIG Fördertechnik GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.
3. Auf Verlangen der LINDIG Fördertechnik GmbH sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten, soweit sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind.
§ 13 Mängelrechte
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
3. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
4. Bei berechtigten Mängelrügen leistet die LINDIG Fördertechnik GmbH nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten, mindern und nach Maßgabe des § 14 Schadensersatz verlangen.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungshinweisen, Überbeanspruchung oder unbefugten Eingriffen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
6. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
§ 14 Haftung
1. Die LINDIG Fördertechnik GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die LINDIG Fördertechnik GmbH nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
5. Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der LINDIG Fördertechnik GmbH im Onlineshop.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der LINDIG Fördertechnik GmbH.
3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der LINDIG Fördertechnik GmbH.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Krauthausen, 08.06.2026